Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des DIVA-5 Portals unter diva-test.de (nachfolgend „Anwendung“). Anbieter ist der im Impressum genannte Betreiber.
Die Anwendung richtet sich ausschließlich an ärztliche und therapeutische Praxen sowie vergleichbare Einrichtungen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen. Da kein Verbrauchervertrag zustande kommt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Die Anwendung unterstützt die strukturierte Durchführung und Dokumentation des DIVA-5-Interviews zur ADHS-Diagnostik bei Erwachsenen. Sie führt durch die Fragen, hält die Antworten fest, zählt die angegebenen Symptome aus und erzeugt ein PDF für die Behandlungsdokumentation.
Die Anwendung stellt keine Diagnose und trifft keine klinische Entscheidung. Sie ersetzt weder das Gespräch noch die fachliche Beurteilung durch die behandelnde Person. Sämtliche diagnostischen Entscheidungen liegen beim untersuchenden Fachpersonal. Die Verantwortung für Indikation, Durchführung, Befundung und Dokumentation verbleibt vollständig bei der Praxis.
Das DIVA-5 ist ein Instrument der DIVA Foundation (Den Haag, Niederlande). Die Nutzung ist je durchgeführtem Interview lizenzpflichtig; die Lizenzgebühr ist im Preis enthalten.
Die Registrierung ist kostenlos und unverbindlich. Nach der Registrierung ist die Anwendung zunächst gesperrt. Die Praxis reicht dafür einen Berufsnachweis ein; anerkannt wird jeweils eines der folgenden Dokumente:
Nicht anerkannt werden Gewerbeanmeldungen und Bachelorabschlüsse. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht; der Betreiber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und kann eine Freischaltung ohne Angabe weiterer Gründe ablehnen. Eine Ablehnung ist kein dauerhafter Ausschluss: Es kann jederzeit ein anderer Nachweis eingereicht werden.
Das eingereichte Dokument ist ausschließlich für die prüfende Stelle einsehbar und wird unmittelbar nach der Entscheidung gelöscht. Dauerhaft gespeichert bleibt allein der Vermerk, wann und anhand welcher Dokumentart geprüft wurde.
Es besteht kein Abonnement, keine Grundgebühr, keine Mindestlaufzeit und keine Mindestabnahme. Abgerechnet wird je durchgeführtem Interview über vorab erworbenes Interview-Guthaben.
Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus der Preisübersicht in der Anwendung. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Kauf von Guthaben ist erst nach der Freischaltung möglich.
Für das erste Interview kann ein einmalig vergünstigter Einstiegspreis angeboten werden. Dieser gilt einmal je Praxis und kann nicht mehrfach in Anspruch genommen werden.
Die Zahlung erfolgt wahlweise online über den Zahlungsdienstleister Stripe oder auf Rechnung. Bei Rechnungskauf wird das Guthaben erst nach Zahlungseingang gutgeschrieben.
Ein Interview verbraucht genau ein Guthaben. Das Guthaben wird mit dem Anlegen des Interviews verbraucht und fest mit diesem verknüpft. Das Löschen eines Interviews führt nicht zur Rückerstattung des Guthabens; ein bereits verbrauchtes Guthaben kann nicht erneut verwendet werden.
Erworbenes Guthaben verfällt nicht. Eine Auszahlung nicht verbrauchten Guthabens in Geld ist ausgeschlossen. Der Betreiber kann im Einzelfall aus Kulanz eine Gutschrift vornehmen; ein Anspruch darauf besteht nicht.
Die Praxis stellt sicher, dass die Anwendung ausschließlich durch fachlich qualifiziertes Personal und im Rahmen der jeweils geltenden berufsrechtlichen Vorgaben genutzt wird. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte außerhalb der Praxis weitergegeben werden. Für jede Person, die mit der Anwendung arbeitet, ist ein eigener Zugang anzulegen.
Die Praxis bleibt datenschutzrechtlich Verantwortliche für die von ihr in der Anwendung verarbeiteten Patientendaten. Der Betreiber verarbeitet diese Daten ausschließlich weisungsgebunden im Auftrag der Praxis.
Für diese Verarbeitung ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abzuschließen; er ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Einzelheiten zur Verarbeitung enthält die Datenschutzerklärung.
Der Betreiber bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Anwendung, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt und außerhalb üblicher Sprechzeiten durchgeführt. Ein laufendes Interview bleibt auch dann bedienbar, wenn kein Guthaben mehr vorhanden ist.
Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit diagnostischer Entscheidungen ist ausgeschlossen; diese liegen ausschließlich beim untersuchenden Fachpersonal.
Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden. Die Praxis kann ihren Zugang in der Anwendung selbst beenden. Dabei werden die personenbezogenen Daten gelöscht beziehungsweise unwiderruflich anonymisiert. Aufzeichnungen, die für die Abrechnung der Interview-Lizenzen gegenüber dem Lizenzgeber sowie zur Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind, bleiben in anonymisierter Form erhalten; sie enthalten keine Patientendaten.
Der Betreiber kann einen Zugang sperren, wenn ein Verstoß gegen diese Bedingungen oder gegen berufs- oder datenschutzrechtliche Vorgaben vorliegt. Nicht verbrauchtes Guthaben bleibt in diesem Fall bestehen.
Der Betreiber kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Widerspricht die Praxis nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Bereits erworbenes Guthaben bleibt zu den Bedingungen bestehen, unter denen es erworben wurde.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist die Praxis Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Betreibers. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026